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Die Hausordnung (als PDF-Datei)

 

 

HAUSORDNUNG FÜR DIE GRUNDSCHULE IN HANSAHLEN

 

Diese Hausordnung soll uns helfen, ein geregeltes und friedliches Miteinander im 

Schulalltag zu gewährleisten. Wir fühlen uns alle für unsere Grundschule und die 

Erfüllung der Hausordnung mitverantwortlich.

 

 

1. Lehrerinnen und Lehrer

 

1.1 Wir sind für die Fragen und Sorgen unserer SchülerInnen offen und ansprechbar.

Wir helfen ihnen im pädagogischen Vollzug, Verhaltensweisen und Regeln im

Schulalltag zu verstehen, zu akzeptieren und anzuwenden.

 

1.2 Zu den Eltern der uns anvertrauten Kinder suchen wir einen guten Kontakt und

pflegen eine konstruktive Zusammenarbeit. Für Elterngespräche - besonders

während der Unterrichts- und Pausenzeiten - bitten wir um vorherige Absprache.

 

1.3 Wir erfüllen gewissenhaft unsere Aufsichtspflicht: Nach jeder Unterrichtsstunde

verlassen wir als Letzte den Klassenraum und sorgen dafür, dass die Kinder das

Schulgebäude so schnell wie möglich verlassen. Die Hofaufsicht ist durch einen

Aufsichtsplan geregelt. Die aufsichtführende Lehrkraft ist für das Abläuten bei

Regenwetter verantwortlich.

 

 

2. Schülerinnen und Schüler

 

2.1 Wir helfen mit, das Schulgebäude und Schulgelände zu pflegen und sauber zu

halten.

 

2.2 Unsere Klassenräume möchten wir sauber und gemütlich haben, deshalb tragen

wir in den Klassen Hausschuhe.

 

2.3 Wegen der Unfallgefahr toben und rennen wir nicht im Schulgebäude und laufen

nicht auf Socken.

 

2.4 Für unsere Spiele vereinbaren wir Spielregeln und bemühen uns, friedlich, hilfs-

bereit und fair miteinander umzugehen.

 

2.5 Mit dem Ball spielen wir nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen.

 

2.6 Wir schonen und pflegen die Bäume und Anpflanzungen auf unserem Schulge-

lände und gehen mit den Spielgeräten schonend um.

 

2.7 Wir betreten und verlassen die Schule durch den Hofeingang. Die Notausgänge

benutzen wir nur in Notfällen.

 

2.8 Während der Pause halten wir uns nicht im Schulgebäude auf.

 

2.9 Das Schulgelände dürfen wir während unserer Unterrichts- und Pausenzeiten nicht

verlassen. Das gilt auch für die Wartezeit vor der Abfahrt der Busse.

Nach den Pausen treten wir gründlich den Schmutz von den Schuhen ab, bevor

wir das Gebäude betreten.

 

2.10 Nach dem Abklingeln begeben wir uns sofort in die Klassen, damit der

Unterricht pünktlich beginnen kann.

 

2.11 Bevor wir zum Sport/Schwimmen fahren, stellen wir unsere Ranzen ordentlich

im Flur auf.

 

2.12 Wir kommen pünktlich, aber nicht zu früh in die Schule und warten draußen (oder

bei schlechtem Wetter im Forum), bis der Unterricht beginnt.

 

2.13 Wir achten das Eigentum unserer Mitschülerinnen und Mitschüler und behandeln

auch unsere eigenen Sachen pfleglich.

 

2.14 Wenn wir etwas verloren oder gefunden haben, wenden wir uns an den Hausmeister.

 

2.15 Wir wissen, dass wir bei den Erwachsenen (Lehrkräften, Hausmeister, Sekretärin)

Rat und Hilfe finden und halten uns an ihre Anweisungen. Kleinere Probleme ver-

suchen wir zunächst selber zu lösen.

 

 

3. Eltern und Erziehungsberechtigte

 

3.1 Wir suchen und pflegen einen guten Kontakt zur Schule und zu den Lehrkräften. Wir

unterstützen die gemeinsame Arbeit von Elternvertretungen und Schule.

 

3.2 Gespräche mit Lehrkräften sprechen wir rechtzeitig ab.

 

3.3 Wir unterstützen unsere Kinder bei dem Bemühen, pünktlich und mit allen not-

wendigen Arbeitsmitteln versehen am Unterricht teilzunehmen. Wir achten auch auf

witterungsgemäße Kleidung.

 

3.4 Nach dem Unterricht erwarten wir unsere Kinder im Forum und nicht vor dem

Klassenraum, um die Unterrichtsarbeit nicht zu stören.

 

3.5 Wir wissen darum, dass der Parkraum vor der Schule begrenzt und vorrangig für

Lehrkräfte vorgesehen ist und die Busschleife freigehalten werden muss. Daher parken 

wir möglichst, wenn kein regulärer Parkplatz frei ist, in gebührendem Abstand zur Schule,

 wenn wir unsere Kinder bringen oder abholen.

 

3.6 Uns ist bekannt, dass Rad fahrende Grundschulkinder einem erhöhten Unfallrisiko 

ausgesetzt sind und dass die Schulwegversicherung im Falle eines Unfalls nur für

Personenschäden, nicht jedoch für Sachschäden aufkommt. Falls wir unser Kind

entgegen der Empfehlung der Schule schon vor der Radfahrprüfung allein mit

dem Fahrrad zur Schule schicken, übernehmen wir selber die Verantwortung dafür.

 

 

 

Stand: 25.08.2005     _________________________________

Di-cg                                             Diekmann, Rektor

 
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