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Liebe Eltern,

sollten Sie feststellen, dass Ihr Kind von Läusen befallen ist, dann verständigen Sie bitte sofort die Schule/Klassenlehrkraft! 
Falsche Scham ist in diesem Fall fehl am Platz. 

Ihr Kind darf in der Zeit des Befalls die Schule nicht besuchen. 

Ihr Hausarzt oder die Apotheke geben Ihnen gute Bekämpfungshinweise. 

Eine ärztliche Bescheinigung dafür, dass Ihr Kind läuse- und nissenfrei ist, wird von der Schule nicht mehr verlangt. Jedoch erbitten wir von Ihnen als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte eine schriftliche Erklärung darüber, dass Sie die notwendige Behandlung durchgeführt haben bzw. die Zweitbehandlung durchführen werden.  Erst dann darf Ihr Kind wieder zur Schule!

Die anderen Eltern der Klasse werden mit einem Schreiben darüber informiert, dass es in der Klasse Läuse gibt. Gleichzeitig bitten wir die Eltern darum, umgehend die Kopfhaare des eigenen Kindes zu untersuchen und die abzutrennende Erklärung ausgefüllt und unterschrieben in die Schule mitzugeben. Dadurch wollen wir erreichen, dass eine Ausbreitung des Kopflausbefalls auf andere Kinder möglichst sofort unterbunden wird. 

Bitte unterstützen Sie uns durch Ihr rasches, konsequentes und verantwortungsbewusstes Handeln!

Kopfläuse - Infoblatt der Grundschule in Hansahlen (mit Erklärung der Eltern) (PDF) 

Kopfläuse - was tun? (deutsch)  (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)
Kopfläuse - was tun? (kroatisch) (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)
Kopfläuse - was tun? (serbisch) (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)
Kopfläuse - was tun? (türkisch) (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)
Kopfläuse - was tun? (russisch) (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)

Kopflausbefall (Niedersächsisches Landesgesundheitsamt)
Kopfläuse - was tun
(Landkreis Soltau-Fallingbostel)
Vorgehen und Zuständigkeiten bei Läusebefall (Niedersächsisches Landesgesundheitsamt)
Kopflaus (Link zu Wikipedia)

 

In der Klasse Ihres Kindes sind Kopfläuse festgestellt worden?

Dies kann sich oft zu einer wahren Plage in der Klasse oder gar der ganzen Schule ausweiten. Wir bitten Sie daher dringend um Ihre Mithilfe. Nur wenn alle gemeinsam an einem Strang ziehen, können wir lästigen Läuseepidemien vorbeugen.

Läuse kann jeder bekommen - unabhängig von der persönlichen Sauberkeit.

Seit jeher sind Kopfläuse in Europa heimisch. Sie übertragen keine Krankheiten, verbreiten sich aber leicht weiter. Daran haben auch die heute so hohen hygienischen Standards nichts geändert, denn Kopfläuse zu bekommen ist keine Sache der persönlichen Sauberkeit. Auch auf einem bestens gepflegten Kopf können sich Läuse wohl fühlen und vermehren. Springen und fliegen können Kopfläuse zwar nicht, aber sie sind äußerst flinke Krabbler. Da kann es leicht passieren, dass die ungebetenen Gäste beim vertrauten Umgang in der Familie oder unter Freunden von einem Kopf zum nächsten wandern. Das ist der Grund, dass immer wieder von regelrechten „Läuseplagen“ berichtet wird, die ganze Kindergartengruppen oder Schulklassen heimsuchen.

Jeder kann also Kopfläuse bekommen und keiner muss sich dafür schämen. Wichtig ist jedoch, dass man die lästigen Blutsauger möglichst schnell wieder los wird und ihre weitere Verbreitung verhindert. Dafür gibt es auf Verordnung des Arztes oder auch ohne Rezept in der Apotheke Mittel zur Läusebehandlung. In der Regel handelt es sich um Lösungen, Emulsionen oder Gels, die streng nach Gebrauchsanweisung angewendet werden sollen. Die Behandlung selbst ist nicht schmerzhaft und auch wenig geruchsbelästigend.

Die meisten heute gebräuchlichen Läusemittel wirken zuverlässig nur gegen die lebenden Formen der Laus und nicht oder nur bedingt gegen die Eier in der Nisse. Deshalb ist es notwendig, mindestens zweimal im Abstand von 8 bis 10 Tagen zu behandeln. Überlebt auch nur ein einzelnes Ei in einer Nisse, geht die Plage nach wenigen Tagen von neuem los. Es empfiehlt sich deshalb zusätzlich, andere Familienmitglieder, die engen Kontakt hatten, prophylaktisch mit zu behandeln.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellt unter dem Titel „Kopfläuse - was tun?“ ein Faltblatt zur Verfügung, das darüber informiert, wie man Kopfläuse erkennt, was man gegen sie tun kann und was Erziehungsberechtigte berücksichtigen müssen. Das Faltblatt gibt es in fünf Sprachen: Deutsch, Kroatisch, Serbisch, Türkisch und Russisch. Es kann kostenlos unter folgender Adresse bestellt werden:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
51101 Köln
Fax: 0221-8992257
e-mail: order@bzga.de

GSH   Am Jordan 7-9  29640 Schneverdingen   Telefon 05193-3887   Fax 05193-52352    E-Mail gsinhansahlen@schneverdingen.de