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Die Presseerklärung der Landesschulbehörde als PDF-Datei

Presseerklärung des Landkreises vom 8.12.2008 (PDF)

 

Presseerklärung der Landesschulbehörde im Januar 2007

Landkreise entscheiden über Schulausfälle bei extremen Witterungsbedingungen

Schulleitung kann im Sonderfall auch über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts entscheiden

Wenn mit extremen Witterungs- und Straßenverhältnissen gerechnet wird, sind davon auch immer die Schulwege betroffen. Wenn die Sicherheit des Schulweges und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, wird stets auch der Unterrichtsausfall angeordnet. Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern den Schulweg zurücklegen.

Eltern, die durch extreme Witterungsverhältnisse eine Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg befürchten, können ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist. 

Sollten andererseits jedoch trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls Schülerinnen und Schüler zur Schule kommen, wird eine Betreuung gewährleistet sein.
 
Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, wird meistens am Morgen des Schultages von den dafür zuständigen Landkreisen gefällt. Etwaige Schulausfälle werden sodann umgehend über die bekannten regionalen Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten bekannt gegeben. 

Aktuell und zuverlässig informiert auch die Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen im Internet unter der Adresse 

http://www.vmz-niedersachsen.de/ 

(Rubrik „Niedersachsen mobil“, Stichwort „Schulausfälle“).

Ist zu erwarten, dass während der Unterrichtszeit extreme Witterungsverhältnisse auftreten, die eine schwere Gefährdung der Schülerinnen und Schüler auf dem Heimweg erwarten lassen, so kann auch die Schulleitung über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts entscheiden. Dabei sind die Vorgaben der Ziffer 4 des Erlasses "Unterrichtsorganisation" (Erl. d. MK vom 06.09.2005, SVBl. S. 526ff) zu beachten.

 

Weitere Links:

http://www.move-info.de/schulausfalle-in-niedersachsen/

http://www.vmz-niedersachsen.de/aktuell/schulausfall.php

 

 

Die Presseerklärung der Landesschulbehörde als PDF-Datei

Presseerklärung des Landkreises vom 8.12.2008 (PDF)

 
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