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Wenn mit extremen Witterungs- und Straßenverhältnissen gerechnet
wird, sind davon auch immer die Schulwege betroffen. Wenn die Sicherheit
des Schulweges und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist,
wird stets auch der Unterrichtsausfall angeordnet. Damit soll verhindert
werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender
Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern den Schulweg zurücklegen.
Eltern, die durch extreme Witterungsverhältnisse eine Gefährdung ihrer
Kinder auf dem Schulweg befürchten, können ihre Kinder auch dann zu
Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein genereller
Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.
Sollten andererseits jedoch trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls Schülerinnen
und Schüler zur Schule kommen, wird eine Betreuung gewährleistet sein.
Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, wird meistens am
Morgen des Schultages von den dafür zuständigen Landkreisen gefällt.
Etwaige Schulausfälle werden sodann umgehend über die bekannten
regionalen Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den
Nachrichten bekannt gegeben.
Aktuell und zuverlässig informiert auch die Verkehrsmanagementzentrale
Niedersachsen im Internet unter der Adresse
http://www.vmz-niedersachsen.de/
(Rubrik „Niedersachsen mobil“, Stichwort „Schulausfälle“).
Ist zu erwarten, dass während der Unterrichtszeit extreme
Witterungsverhältnisse auftreten, die eine schwere Gefährdung der Schülerinnen
und Schüler auf dem Heimweg erwarten lassen, so kann auch die
Schulleitung über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts entscheiden.
Dabei sind die Vorgaben der Ziffer 4 des Erlasses
"Unterrichtsorganisation" (Erl. d. MK vom 06.09.2005, SVBl. S.
526ff) zu beachten.
Weitere Links:
http://www.move-info.de/schulausfalle-in-niedersachsen/
http://www.vmz-niedersachsen.de/aktuell/schulausfall.php
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