Ansonsten
sind verletzte Schüler grundsätzlich einem Durchgangsarzt vorzustellen
(D-Arzt-Verfahren). D- Ärzte sind
Fachärzte für Chirurgie mit Schwerpunkt "Unfallchirurgie"
oder Fachärzte für Orthopädie und
Unfallchirurgie mit Zusatzbezeichnung "Spezielle Unfallchirurgie".
Unfallverletzte
haben die freie Wahl unter den Durchgangsärzten ihres Bezirkes.
Im
Fall von Verletzungen von Augen, Nasen, Ohren, Zähnen, Kiefer etc. sind die
entsprechenden Fachärzte zu
konsultieren (Facharztverfahren).
Wichtig
ist aber in jedem Fall, dass dem Arzt gleich bei der Anmeldung mitgeteilt
wird, dass ein Schulunfall
vorliegt.